Inklusive Beschulung an der Singbergschule
Was in den vergangenen Jahren noch eine Ausnahme war, ist heute in der Modellregion „Inklusive Bildung im Wetteraukreis“ eine Selbstverständlichkeit*:
Auch an der Singbergschule werden jetzt zunehmend Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unterschiedlicher Art in den Regelklassen unterrichtet.
Inklusive Beschulung ist die Chance für alle Schüler, sich in einem heterogenen Lernumfeld hinsichtlich sozialer und fachlicher Fähigkeiten individuell zu entfalten. Damit werden tragende Bausteine im Wertesystem einer modernen Gesellschaft erfahren: Akzeptanz und Solidarität.
Unterstützt werden die Lehrkräfte der Singbergschule bei diesem Prozess von den Lehrkräften des regionalen Beratungs- und Förderzentrums der Gabriel-Biel-Schule Butzbach. Ziele der Beratung und Förderung sind:
- die Optimierung der Fördermaßnahmen für Schüler,
- die Unterstützung und Begleitung der Lehrer bei ihrer Arbeit mit den Schülern und deren Beeinträchtigungen,
- Beratungsangebote für Erziehungsberechtigte bezüglich inner- und außerschulischer Hilfsangebote,
- Vermeidung von Ausgrenzung,
- präventive Maßnahmen zur Verhinderung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung.
Damit inklusive Beschulung gelingt, bedarf es jedoch mehr als dieser fachpädagogischen Angebote. Jeder einzelne – jede Schülerin – jeder Schüler – jede Mutter – jeder Vater – all die, die am Schulleben teilhaben, sind hier aufgefordert, zum Gelingen dieser Chance beizutragen:
Ermöglichen Sie unvoreingenommene, offene Begegnungen, die von Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz geprägt sind. Denn alle Schülerinnen und Schüler an der Singbergschule sollen gemäß ihren Möglichkeiten lernen und sich ohne Diskriminierung entwickeln können.
Reichen Sie denjenigen, die auf Ihre Unterstützung angewiesen sind, die Hand!
Ansprechpartner des Beratungs- und Förderzentrums:
Kornelia Henrich, Stephanie Pfeiffer, Lisa Hitzel
06036 984142
*Die UN-Behindertenrechtskonvention legte im Jahre 2008 im Artikel 24 (Inklusive Bildung) die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Schüler in Allgemeinbildenden Schulen und damit den Zugang von Schülern mit Behinderungen zur Regelschule als den Normalfall fest.